Für bestimmte Medizinprodukte oder Produktgruppen benennt die Europäische Kommission ein oder mehrere Referenzlaboratorien der Europäischen Union. Die wichtigsten Aufgaben sind:
- Überprüfung der Leistung von Medizinprodukten der Klasse D
- Durchführung von Test an Proben von Klasse D Produkten oder Prüfung der Chargen von Klasse D Produkten
- Bereitstellung von wissenschaftlicher und technischer Unterstützung für die EU-Kommission, die MDCG, die Mitgliedstaaten und die benannten Stellen
Weitere Einzelheiten sowie alle Zuständigkeiten der EU-Referenzlaboratorien sind in Artikel 100 der IVDR festgelegt.